Aufruf für Priorität 3. ZIEL 3.1
Geschlossen 12.05.2023, 23:59
Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027 eröffnet den Call für Projektanträge innerhalb
der Priorität 3: Ein dialogorientierter Grenzraum – Kooperationen von Einwohnern und Institutionen
Spezifisches Ziel 3.1.
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit“
Aufrufnummer: PLSN.03.01-IP.01-001/23
LINK zum Antragstellung-Tool: https://wod.cst2021.gov.pl/
- Antragstellungstermin
Die Projektanträge sind vom 13.02.2023 bis zum 12.05.2023, 23.59 Uhr mitteleuropäischer Zeit (GMT +01:00) einzureichen.
- Antragstellungsform
Die Projektanträge samt den erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form in der Anwendung WOD2021: https://wod.cst2021.gov.pl/ zu stellen. Alle Felder im Projektantrag sind in Polnisch und Deutsch auszufüllen und die Inhalte müssen in beiden Sprachen identisch sein. Dem Projektantrag sind Anlagen gemäß der Auflistung der erforderlichen Anlagen zum Projektantrag im Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 als Dateien beizulegen.
Unterstützung bei der Nutzung von WOD2021 sowie Meldung von Fehlern in der Anwendung WOD2021: ami.plsn@plsn.eu oder kontakt@plsn.eu.
- Antragsberechtigte Institutionen
Als antragsberechtigte Projektpartner gelten:
- Staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände;
- Juristische Personen des öffentlichen bzw. des privaten Rechts, die
a) zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen sowie
b) Rechtspersönlichkeit besitzen und
c) überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert werden bzw. deren Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die vom Staat, von den Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind; - Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartner-organisationen gemäß dem geltenden nationalen Recht;
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen - gemäß den Vorschriften im Bereich staatlicher Beihilfen (KMU dürfen keine Lead Partner sein).
- Europäische Verbunde für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
An jedem Projekt müssen mindestens zwei Projektpartner beteiligt sein: mindestens ein Projektpartner aus Polen und mindestens ein Projektpartner aus dem Freistaat Sachsen (ausgenommen davon sind die EVTZ, soweit sie institutionelle Mitglieder u.a. aus Polen und Sachsen vereint – in diesem Fall kann eine EVTZ ebenfalls als alleiniger Projektpartner fungieren). Lead-Partner dürfen ausschließlich polnische oder sächsische Projektpartner sein. Der Projektantrag wird vom Lead-Partner im Namen aller Projektpartner gestellt.
- Fördergebiet
Das Fördergebiet umfasst:
in Polen:
- die Unterregion Jelenia Góra (Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Karkonoski, Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra) in der Woiwodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien)
- den Landkreis Żarski in der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land);
in Deutschland:
- Landkreise Görlitz und Bautzen im Freistaat Sachsen.
Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem Programmhandbuch zu entnehmen.
- Thematischer Bereich der zu fördernden Projekte
Ein beispielhaftes Katalog von Maßnahmen ist dem Kapitel 2.3.2 des Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen 2021-2027, das von der Europäischen Kommission mit dem Durchführungsbeschluss C(2022)6703 vom 14. September 2022 genehmigt wurde, zu entnehmen.
- Verfügbare Mittel für Projektförderung
Im Rahmen dieses Aufrufverfahrens stehen 4 Mio. EUR EFRE-Mittel zur Verfügung.
- Fördersatz der Projekte
Die EFRE-Förderung im Kooperationsprogramm beträgt bis zu 80% der gesamten förderfähigen Projektausgaben. Die Förderfähigkeitsregeln sind dem Programmhandbuch, Kapitel X. Projektbudget und Förderfähigkeitsregeln zu entnehmen.
- Der EFRE-Betrag
Der minimale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 50.000,00 EUR.
- Bewertungs- und Auswahlkriterien
Die einzelnen Etappen, Kriterien sowie Bestimmungen zur Begutachtung der Projektanträge befinden sich in der Methodik für die Bewertung von Projektanträgen der Calls im Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027, die auf der Webseite des Programms zu finden ist.
- Erwarteter Entscheidungstermin
Die Entscheidung über die Genehmigung und Förderung ausgewählter Projektanträge wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027 gefasst. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens bekanntgemacht.
- Rechtsbehelf
Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist die Anlage Nr 2 zur Geschäftsordnung des Begleitausschusses, die auf der Webseite des Programms erhältlich ist.
Die notwendigen Unterlagen
ANTRAGSPAKET
Kooperationsprogramm Interreg Polen-Sachsen 2021-2027 (pdf) 1005.0 KB
Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027 (pdf) 2.4 MB
Muster des Projektantrags (PDF) (pdf) 195.0 KB
Formulare für Anlagen und Erklärungen (zip) 4.08 MB
WOD2021 Leitfaden für Antragsteller - Allgemeiner Teil (pdf) 1.41 MB
WOD2021 Leitfaden für Antragsteller (samt der Anleitung zum Ausfüllen des Projektantrags) (pdf) 1.52 MB
Formeln zum Einfügen in das Budget in WOD2021 (docx) 157.0 KB (docx) 157.0 KB
Budgetkalkulation PLSN (xlam) 19.0 KB (xlam) 20.0 KB
Weitere wichtige Informationen
Zusätzliche Unterlagen
Auf der Website des Programms befinden sich auch weitere Materialien und Dokumente für die Antragsteller, die bei der Vorbereitung eines Projektantrags behilflich sind:
Empfehlungen zur Barrierefreiheit im Projekt (pdf) 2.78 MB
Leitfaden für Kommunikation und Sichtbarkeit (pdf) 1.91 MB
Kommunikationsplan_Anhang zum Projektantrag_Tourismusprojekt BEISPIEL
Kommunikationsplan eines Projekts_Komponenten
Regelungen und Formulare zu den staatlichen Beihilfen
Liste der regionalen Strategien, die in einzelnen Regionen des Fördergebiets gelten
Muster des Zuwendungsvertrags (PDF) (pdf) 321.0 KB
Muster des Partnerschaftsvertrags (PDF) (pdf) 314.0 KB
Checkliste zum Projektantrag (docx) 162.0 KB
Wir möchten Sie noch daran erinnern, dass Sie mit uns Ihre Projektideen individuell besprechen können: