Geschlossen 15.01.2016, 23:59

Nach dem Kapitel IV.1.7 des Programmhandbuches wird das Antragsverfahren für Projekte des KP INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020 vom GS durchgeführt. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem Wettbewerbsverfahren (Aufrufe).

Im Rahmen des Programms werden sog. geschlossene Aufrufe stattfinden, d. h.:

  • zeitlich begrenzt – zu den vom BA bestimmten Fristen - die Information über die Fristen und Regeln des Aufrufverfahrens ist für potentielle Antragsteller auf der Webseite des Programms einsehbar (www.plsn.eu),
  • finanziell begrenzt – entsprechend dem Beschluss des BA wird ein Betrag der im jeweiligen Aufruf verfügbarer Mittel festgelegt,
  • thematisch begrenzt – entsprechend den Beschlüssen des BA – für einzelne oder für alle Prioritäten, für ausgewählte Outputindikatoren, Ergebnisindikatoren, die auf konkrete Maßnahmen orientiert sind usw. Der BA wird die Themen der Aufrufe im Laufe der Programmumsetzung festlegen.

Link zum:  Zeitplan für Aufrufe (pdf) 101.0 KB

Link zum:  Aufrufankündigung vom 23. November 2015: Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für reguläre Projekte in der 1. Prioritätsachse „Gemeinsames Natur- und Kulturerbe“ im Kooperationsprogramm (KP) INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 (pdf) 681.0 KB Antragsschluss ist der 15. Januar 2016

Informationen zum Antragsverfahren

Antragsschluss

Die Projektanträge sind vom 23. November 2015 bis zum 15. Januar 2016 einzureichen.

Antragstellungsort

                Gemeinsames Sekretariat (Sprechstunden: 8:15 – 16:15 Uhr)

    Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020

    ul. Św. Mikołaja 81, 50-126 Wrocław, Polen

bzw.

                Regionaler Kontaktpunkt (Sprechstunden: 8:00 – 15:00 Uhr)

                 Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020

Sächsische Aufbaubank-Förderbank

Bahnhofstraße 24, D-02826 Görlitz

Antragsstellungsform

WICHTIG: lt. Vereinbarung des Begleitausschusses vom 14. Oktober 2015 sollen Projektanträge im Rahmen der ersten Aufrufe in einer bestimmten Frist in Papierform beim Gemeinsamen Sekretariat in Wrocław/Breslau oder Regionalen Kontaktpunkt in Görlitz eingereicht werden.

Bei Vorbereitung der Projektanträge sollen folgende Regeln beachtet werden.

  1. Der Antrag ist als Ausdruck in zwei übereinstimmenden Sprachversionen: in Polnisch und Deutsch einzureichen.
  2. Der Antrag ist in einem Exemplar in jeder Sprachversion einzureichen. Im unteren Teil jeder Seite ist er zu paraphieren, und in den gekennzeichneten Stellen von der (den) vertretungsberechtigten Person(en) des Lead Partners zu unterzeichnen (lesbare Unterschrift bzw. Unterschrift mit Namensstempel).
  3. Nach dem Ausfüllen und Ausdrucken sollen die einzelnen Bestandteile des Projektantrags  zusammengeheftet / zusammengebunden / auf eine andere Art und Weise festgebunden werden, so dass die Reihenfolge der einzelnen Bestandteile beibehalten ist.
  4. Die Erklärungen und Anhänge sind in einer Sprachversion, und zwar in der Sprache des betroffenen Projektpartners einzureichen (Polnisch oder Deutsch).
  5. Die Erklärungen sind im Original, die übrigen Anhänge – im Original oder einer beglaubigten Kopie (mit lesbarer Unterschrift bzw. Unterschrift mit Namensstempel der beglaubigenden Person) einzureichen.
  6. Eine elektronische Version des Projektantrags ist ebenfalls einzureichen. Sie ist auf einem Datenträger (CD, USB-Stick) einzureichen. Dort soll sowohl eine editierbare Version, als auch die PDF-Version gespeichert werden.

 Antragspaket

Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 (Das Programmdokument, Fassung, die von der Europäischen Kommission am 11. Juni 2015 genehmigt wurde) 

Link zum:  Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020 (2. Fassung) (pdf) 2.0 MB

Link zum:  Musterformular des Projektantrags (pdf) 1.0 MB

Link zur:  Anleitung zum Ausfüllen des Projektantrags (pdf) 739.0 KB

Link zur:  Liste der verlangten Anlangen und Erklärungen samt Anweisungen (pdf) 808.0 KB

Link zum:  Erklärungs- und Formularmuster (zip) 634.0 KB

Link zur:  Liste der Outputindikatoren (pdf) 1.0 MB

Link zum:  Publizitätsleitfaden für den Begünstigten (pdf) 1.0 MB

Link zum:  Muster eines Partnerschaftsvertrages  (pdf) 541.0 KB

HINWEIS: das Dokument kann noch zum späteren Zeitpunkt geändert werden

Link zum:  Muster eines Zuwendungsvertrages  (pdf) 514.0 KB

HINWEIS: das Dokument kann noch zum späteren Zeitpunkt geändert werden

Wichtig!

Der Projektantrag kann beliebig viele Mal gespeichert und geöffnet werden. Zum Ausdruck muss eine PDF-Datei durch Aktivierung entsprechender Schaltfläche.

Der Projektantrag soll in beiden Sprachversionen in Papierform (unterschrieben) und als Dateien (sowohl editierbare Version, als auch PDF-Datei) eingereicht werden. Vor der Einreichung des Projektantrags empfehlen wir Ihnen, alle Angaben inhaltlich und rechnerisch nachzuprüfen.

Bitte vergessen Sie nicht, den Projektantrag regelmäßig auf den Datenträger zu speichern. Zur ordnungsgemäßen Arbeit der Anwendung sollen die einzelnen Felder des Projektantrags der Reihenfolge nach ausgefüllt werden (z.B. zuerst sollen Informationen zu allen Projektpartnern angegeben, erst dann die Arbeitspakete, Maßnahmen und Ausgaben definiert werden).

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das GS.