Aufrufankündigung in der 3. Prioritätsachse
Geschlossen 24.01.2017, 16:15
Nach dem Kapitel IV.1.7 des Programmhandbuches wird das Antragsverfahren für Projekte des KP INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020 vom GS durchgeführt. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem Wettbewerbsverfahren (Aufrufe).
Im Rahmen des Programms werden sog. geschlossene Aufrufe stattfinden, d. h.:
- zeitlich begrenzt – zu den vom BA bestimmten Fristen - die Information über die Fristen und Regeln des Aufrufverfahrens ist für potentielle Antragsteller auf der Webseite des Programms einsehbar (www.plsn.eu),
- finanziell begrenzt – entsprechend dem Beschluss des BA wird ein Betrag der im jeweiligen Aufruf verfügbarer Mittel festgelegt,
- thematisch begrenzt – entsprechend den Beschlüssen des BA – für einzelne oder für alle Prioritäten, für ausgewählte Outputindikatoren, Ergebnisindikatoren, die auf konkrete Maßnahmen orientiert sind usw. Der BA wird die Themen der Aufrufe im Laufe der Programmumsetzung festlegen.
WICHTIGER HINWEIS: Der Call für Projektanträge der 3. Prioritätsachse „Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung“ (gestartet am 23. November 2016) wurde um einen Tag verlängert, d.h. der Antragsschluss ist nun der 24. Januar 2017, 16:15 Uhr. Grund dafür sind die erhaltenen Meldungen über technische Probleme mit dem Funktionieren des Antragsgenerators und insb. die Tatsache, dass er am 6. Januar 2017 außer Betrieb war.
Informationen zum Antragsverfahren
Antragsschluss
Die Projektanträge sind vom 23. November 2016 bis zum 24. Januar 2017 in elektronischer Form mit Hilfe des auf der Programmwebseite www.plsn.eu zugänglichen Antragsgenerators einzureichen.
Antragsstellungsform
Bei Vorbereitung der Projektanträge sollen folgende Regeln beachtet werden:
- Der Antrag ist ausschließlich in elektronischer Form mit Hilfe des auf der Programmwebseite www.plsn.eu zugänglichen Antragsgenerators in zwei übereinstimmenden Sprachversionen: in Polnisch und Deutsch, einzureichen.
- Die Erklärungen und Anlagen sind in einer Sprachversion, und zwar in der Sprache des betroffenen Projektpartners in gescannter Form als Anhänge zum Projektantrag im Projektgenerator einzureichen (Polnisch oder Deutsch).
- Die Erklärungen dürfen in gescannter Form eingereicht werden, die übrigen Anhänge sind als gescannte Originale oder gescannte beglaubigte Kopien (mit lesbarer Unterschrift bzw. alternativ mit Unterschrift und Namensstempel der beglaubigenden Person) beizulegen.
- Für Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Polnisch oder Deutsch ausgefertigt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Polnische erforderlich.
Antragspaket
Link zum: Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 (Das Programmdokument, Fassung, die von der Europäischen Kommission am 11. Juni 2015 genehmigt wurde)
Link zum: Muster des Projektantrags - Beispiel (pdf) 108.0 KB
Link zur: Anleitung zum Ausfüllen des Projektantrags (pdf) 764.0 KB
Link zur: Liste der verlangten Anlangen und Erklärungen samt Anweisungen (pdf) 997.0 KB
Link zur: Liste der Outputindikatoren (pdf) 914.0 KB
Link zum: Publizitätsleitfaden für den Begünstigten
Link zum: Muster eines Partnerschaftsvertrages (pdf) 772.0 KB _ DE
Link zum: Muster eines Partnerschaftsvertrages (pdf) 630.0 KB _ PL
Link zum: Muster eines Zuwendungsvertrages (pdf) 1.0 MB
Erstellung eines Projektantrags:
Link zum: Antragsgenerator zur Erstellung des Projektantrags
Bewertungsbogen:
formal-administrative Bewertung (pdf) 354.0 KB
fachliche (qualitative) Bewertung des Projekts (pdf) 1.0 MB
fachliche Bewertung (der Machbarkeit) des Projekts (pdf) 1.0 MB
Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das GS.