Geschlossen 02.07.2018, 16:15

Nach dem Kapitel IV.1.7 des Programmhandbuches wird das Antragsverfahren für Projekte des KP INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020 vom GS durchgeführt. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem Wettbewerbsverfahren (Aufrufe).

Im Rahmen des Programms werden sog. geschlossene Aufrufe stattfinden, d. h.:

  • zeitlich begrenzt – zu den vom BA bestimmten Fristen - die Information über die Fristen und Regeln des Aufrufverfahrens ist für potentielle Antragsteller auf der Webseite des Programms einsehbar (www.plsn.eu),
  • finanziell begrenzt – entsprechend dem Beschluss des BA wird ein Betrag der im jeweiligen Aufruf verfügbarer Mittel festgelegt,
  • thematisch begrenzt – entsprechend den Beschlüssen des BA – für einzelne oder für alle Prioritäten, für ausgewählte Outputindikatoren, Ergebnisindikatoren, die auf konkrete Maßnahmen orientiert sind usw. Der BA wird die Themen der Aufrufe im Laufe der Programmumsetzung festlegen.

Link zum:  Aufrufankündigung vom 09. April 2018 zur Einreichung von Projektanträgen für reguläre Projekte in der 3. Prioritätsachse: Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung im Kooperationsprogramm (KP) INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020  (pdf) 1.18 MB

Informationen zum Antragsverfahren

Antragsschluss

Die Projektanträge sind vom 9. April 2018 bis zum 2. Juli 2018 um 16:15 Uhr

Antragsstellungsform

Bei Vorbereitung der Projektanträge sollen folgende Regeln beachtet werden:

  1. Der Antrag ist ausschließlich in elektronischer Form mit Hilfe des auf der Programmwebseite www.plsn.eu zugänglichen Antragsgenerators in zwei übereinstimmenden Sprachversionen: in Polnisch und Deutsch, einzureichen.
  2. Die Erklärungen und Anlagen sind in einer Sprachversion, und zwar in der Sprache des betroffenen Projektpartners in gescannter Form als Anhänge zum Projektantrag im Projektgenerator einzureichen (Polnisch oder Deutsch).
  1. Die Erklärungen  dürfen in gescannter Form eingereicht werden, die übrigen Anhänge sind als gescannte Originale oder eine gescannte beglaubigte Kopien (mit lesbarer Unterschrift bzw. alternativ mit Unterschrift und Namensstempel der beglaubigenden Person) beizulegen.
  1. Für Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Polnisch oder Deutsch ausgefertigt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Polnische erforderlich.

 

 Antragspaket

Link zum: Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 (Das Programmdokument, Fassung, die von der Europäischen Kommission am 11. Juni 2015 genehmigt wurde) 

Link zum:   Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen-Sachsen 2014-2020 (6. Fassung) (pdf) 3.02 MB (pdf) 2.76 MB

Link zum:  Musterformular des Projektantrags (pdf) 214.0 KB

Link zur:  Anleitung zum Ausfüllen des Projektantrags (pdf) 809.0 KB

Link zur:  Liste der verlangten Anlangen und Erklärungen samt Anweisungen (pdf) 1012.0 KB (pdf) 1012.0 KB

Link zur:  Liste der Outputindikatoren (pdf) 1.07 MB

Link zum:   Publizitätsleitfaden für den Begünstigten

Link zum:  Muster eines Partnerschaftsvertrages DE (pdf) 595.0 KB 

Link zum:   Muster eines Partnerschaftsvertrages PL (pdf) 595.0 KB (pdf) 517.0 KB

Link zum:   Muster eines Zuwendungsvertrages  (pdf) 1.19 MB (pdf) 1.03 MB (es kann geändert werden)

Link zum:   Erklärungs- und Formularmuster (zip) 1.45 MB (zip) 1.5 MB

Erstellung eines Projektantrags:

Antragsgenerator zur Erstellung des Projektantrags

 

Bewertungsbogen:

 Formal-administrative Bewertung (pdf) 355.0 KB

 Fachliche (qualitative) Bewertung des Projekts (pdf) 1.17 MB

 Fachliche Bewertung (der Machbarkeit) des Projekts (pdf) 1.14 MB

 

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das GS.