Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise

Information für deutsche Projektpartner

 

Zur Eindämmung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie stehen diverse staatliche Soforthilfen und Ausgleichzahlungen zur Verfügung. Sofern Sie staatliche Leistungen erhalten haben (z. B. Kurzarbeitergeld), dürfen Sie entsprechende Ausgaben wie z. B. Personalausgaben nicht zusätzlich in Ihrem Projekt abrechnen. Sonst kommt es zu einer Doppelförderung.

Bitte benutzen Sie den SAB-Vordruck 67308, um die Doppelförderung auszuschließen. Der Vordruck ist für die Abrechnungen der ab März 2020 angefallenen Projektausgaben mit jedem Abruf bei der sächsischen Kontrollinstanz einzureichen.