Wichtige Mitteilung der SAB Unterlagen zum Teilauszahlungsantrag demnächst nur elektronisch
Die sächsische Kontrollinstanz (SAB) möchte Sie über Neuerungen zur Einreichung von Unterlagen zu Ihren Teilauszahlungsanträgen informieren:
Nachdem Sie Ihren Teilauszahlungsantrag in SL2014 eingereicht haben, bittet Sie die sächsische Kontrollinstanz (SAB) um die Einreichung von weiteren Unterlagen zu ausgewählten Ausgabenpositionen.
Wir bitten Sie, die Unterlagen immer elektronisch in SL2014 bereitzustellen.
Nutzen Sie bitte das Modul „Dokumente“ zum Hochladen von Unterlagen (Dateiformate .pdf, .jpg oder .png) und benachrichtigen Sie die sächsische Kontrollinstanz per ‚Korrespondenz‘, dass Sie die Unterlagen bereitgestellt haben.
Unterlagen im Original können Sie nur dann einreichen, wenn die Unterlagen:
· größer als 20 MB oder länger als 30 Seiten sind (zur Verringerung der Dateigröße empfehlen wir, die Dokumente in Graustufen einzuscannen) oder
· nur in schlechter Qualität oder atypischen Formaten vorliegen (z. B. A3) oder
· datenschutzrechtlich sensible Daten enthalten (z. B. Personalunterlagen).
Diese Regelung gilt bereits für die kommenden Teilauszahlungsanträge.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel X.2 des Programmhandbuches und im Kapitel 2.9 des Handbuches für Begünstigte zu SL2014.
Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter der sächsischen Kontrollinstanz (SAB). Sie helfen Ihnen gern weiter.
Wir bedanken uns für Ihre Zusammenarbeit und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Realisierung Ihres Projektes!