Plattform für Mitglieder des Begleitausschusses 2014-2020

Der Begleitausschuss (BA) berufen gemäß den Artikeln 47 und 48 VO (EU) 1303/2013 stellt das grundlegende Entscheidungsgremium des Programms dar. Mitglieder des BAs sind Vertreter Polens und Sachsens der Regierungsebene, der regionalen und lokalen Ebene, sowie Vertreter der Sozial- und Wirtschaftspartner und der Zivilgesellschaft. Der BA ist für die ordnungsgemäße und effektive Umsetzung des Programms sowie für die Auswahl der zu fördernden Projekte verantwortlich.

Den Begleitausschuss betreffende Unterlagen wie:
Mitgliederliste des BA, Geschäftsordnung des BA, Beschwerdeverfahren BA, Protokolle BA
stehen Ihnen als Download unter folgenden Verlinkungen zur Verfügung:

Programmbehörden – Begleitausschuss

Beschwerdeausschuss