Eckdaten

Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 wird auf der polnischen Seite innerhalb der Unterregion Jelenia Góra in der Wojewodschaft Niederschlesien und Landkreis Żarski in der Wojewodschaft Lubuskie, und auf der deutschen Seite in den Landkreisen Görlitz und Bautzen (NUTS 3) des Freistaates Sachsen umgesetzt werden. 

Zur Programmumsetzung stehen 70 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung.

Das Programmziel ist die Vertiefung der Zusammenarbeit zur Überwindung von Entwicklungsbarrieren im polnisch-sächsischen Grenzraum.

Für die Umsetzung des obergenannten Programmziels wurden folgende Prioritätsachsen vorgesehen:

  • Prioritätsachse I Gemeinsames Natur- und Kulturerbe
    verfügbare Finanzmittel des Programms: 21,7 Mio. EUR EFRE
  • Prioritätsachse II Regionale Mobilität
    verfügbare Finanzmittel des Programms: 13,6 Mio. EUR EFRE
  • Prioritätsachse III Grenzübergreifende Aus- und Weiterbildung
    verfügbare Finanzmittel des Programms: 10,14 Mio. EUR EFRE
  • Prioritätsachse IV Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Institutionelles Potenzial
    verfügbare Finanzmittel des Programms: 20,36 Mio. EUR EFRE

Die maximale Förderung aus dem EFRE beträgt 85% der als zuschussfähig anerkannten Ausgaben des Projekts.

Das Programm beinhaltet einen Kleinprojektefonds, der von der polnischen und der deutschen Geschäftsstelle der Euroregion Neisse umgesetzt wird.

Das Programmdokument yzum Download finden Sie hier:
 Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020 (pdf) 2.21 MB 
→ Fassung vom 17.11.2023
→ Das Dokument entspricht den Grundsätzen der Barrierefreiheit. Es kann von Personen mit Sehbehinderungen mit Hilfe eines Lesegeräts eingelesen werden.

 

Fördergebiet

Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 wird auf der polnischen Seite in 10 Landkreisen umgesetzt:

  • in 9 Landkreisen der Unterregion Jelenia Góra in der Wojewodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien): bolesławiecki, jaworski, karkonoski (vorher: jeleniogórski), kamiennogórski, lubański, lwówecki, zgorzelecki, złotoryjski und die Kreisfreie Stadt Jelenia Góra,
  • im Landkreis Żarski in der Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land).

Auf der deutschen Seite umfasst das Fördergebiet folgende Landkreise des Freisstaates Sachsen:

  • Görlitz
  • und Bautzen (NUTS 3).

 

Gemäß dem Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 vom 17. Dezember 2013 ist es möglich, die Projekte mit Beteiligung von Partnern von außerhalb des Fördergebietes umzusetzen. Die Höhe der außerhalb des Fördergebiets verausgabten EFRE-Mittel, darf 20% des verfügbaren Programmbudgets nicht überschreiten. Darüber hinaus muss solch ein Projekt positiven Einfluss auf das Programmgebiet haben.

Landkarte des  Fördergebietes  des Kooperationsprogramms INTERREG Polen - Sachsen 2014-2020

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Projektarten

Im Rahmen des Programms können folgende Projekttypen realisiert werden:

Reguläre Projekte

Reguläre Projekte – im Rahmen der Prioritätsachsen von I bis IV (Kapitel IV.1.8 des Programmhandbuchs)

Der minimale Wert der Förderung aus dem EFRE beträgt für ein reguläres Projekt 50.000 EUR.

Leuchtturmprojekte

Leuchtturmprojekte – im Rahmen der Prioritätsachsen I, III und IV. Aufrufe für Leuchtturmprojekte werden in einem gesonderten Verfahren und nur auf der Grundlage eines Beschlusses des BA über Einleitung dieses Verfahrens bestimmt.

Schirmprojekt

Ein Schirmprojekt im Rahmen des Kleinprojektefonds – wird im Rahmen der Prioritätsachse IV realisiert (detaillierte Leitlinien befinden sich im Kapitel V). Die verantwortliche Stelle für die Umsetzung des Schirmprojektes ist der Verein der Polnischen Gemeinden der Euroregion Neisse (Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu Nysa – Lead Partner). Projektpartner des Projekts ist die Euroregion Neisse e. V. Ausführliche Informationen zu diesem Thema befinden sich im Kapitel V des Programmhandbuches: Schirmprojekt – Kleinprojektefonds und Kleinprojekte.

Kleinprojekte

Kleinprojekte – werden im Rahmen des Kleinprojektefonds realisiert.  Ausführliche Informationen zu diesem Thema befinden sich im Kapitel V.2 des Programmhandbuches.