Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Seit der Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags ist der Begünstigte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verpflichtet, die Öffentlichkeit in Kenntnis davon zu setzen, dass das Projekt von der Europäischen Union gefördert wird.
Die Begünstigten sind Botschafter des Projekts vor Ort – Informations- und Publizitätsmaßnahmen, die von ihnen durchgeführt werden, können einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Änderungen in der Region, in der nächsten Umgebung, sowie im täglichen Leben leisten.
In der Verordnung Nr. 1303/2013 werden folgende Verpflichtungen des Begünstigten genannt:
- Information auf der Webseite
Der Begünstigte ist verpflichtet, auf seiner Webseite (soweit vorhanden), eine kurze Beschreibung des Projekts zu veröffentlichen – es sollten hier Ziele und Errungenschaften des Projekts dargestellt werden und zwar mit dem Hinweis auf die Förderung der Europäischen Union.
- Anbringen eines Plakats mit Informationen zum Projekt
Es ist auch erforderlich, wenigstens ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt an einer gut sichtbaren Stelle (etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes) anzubringen.
- Kennzeichnung aller Dokumente und Informationsmaterialien, die im Rahmen des Projekts erstellt wurden
- Anbringen von Hinweisschildern und Erläuterungstafeln
Ausführliche Informationen zu den Informations- und Kommunikationsmaßnahmen befinden sich im:
Publizitätsleitfaden für den Begünstigten bei Projekten, die im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020 gefördert werden. (pdf) 1.08 MB
Programmlogos in Deutsch (zip) 8.62 MB