Wie werden die Projekte begutachtet
Prüfung
Es gibt zwei Arten der Prüfung von Ordnungsmäßigkeit der Projektausgaben:
- Kontrollinstanz - Art.23-Prüfer - Vor Übermittlung eines Projekt-Auszahlungsantrages an das GS, sind die Ausgaben im Projekt durch die Kontrollinstanz auf ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Dazu haben die Mitgliedsstaaten – Polen und Freistaat Sachsen das System der Kontrolle des ersten Grades entwickelt. Aufgabe der Prüfer besteht u.a. in der Bestätigung der Förderfähigkeit der genannten Ausgaben und deren Konformität mit dem Projektantrag, den Grundsätzen des Programmes, dem EU- und nationalen Recht, darunter der Erfüllung der Outputindikatoren (qualitativ und quantitativ).
- Prüfung - Die Republik Polen und der Freistaat Sachsen haben gemeinsam die Prüfbehörde (PB) und die Prüfergruppe (PG) benannt, welche die PB bei ihren Handlungen unterstützen soll. Die PB Sorge trägt Sorge dafür, dass die ordnungsgemäße Arbeitsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems im Programm sowie die durch die Kontrollinstanz verifizierten Projekte anhand geeigneter Stichproben geprüft werden. Die Prüfung der PB ist verfolgt das Ziel, die Qualität der durch die Kontrollinstanz durchgeführten Ausgabenkontrollen zu bestätigen, d.h. nachzuweisen, ob sich in der Stichprobe der geprüften Ausgaben, die der KOM gegenüber bescheinigt wurden, keine nicht förderfähigen Ausgaben befinden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema befinden sich im Programmhandbuch: X - Prüfung (pdf) 678.0 KB sowie auf der Webseite unter Art.23 Prüfung