Zuständigkeiten und Mitglieder der AG

 

Das Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen für die neue Förderperiode wurde durch eine zu diesem Zweck berufene Arbeitsgruppe erarbeitet. Die Zusammensetzung des Gremiums entsprach dem Partnerschaftsprinzip, nach dem bei der Vorbereitung und Umsetzung der durch die EU kofinanzierten Programmen folgende deutsche und polnische Akteure eng zusammenarbeiten sollen:

  • staatliche, regionale und lokale Behörden,
  • Wirtschafts- und Sozialpartner,
  • relevante Stellen, die die Bürgergesellschaft vertreten.

Daher bestand die Arbeitsgruppe u.a. aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen und lokalen Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der  Bürgergesellschaft, die:

  • im Umweltbereich tätig waren und
  • für die Förderung der sozialen Inklusion, Grundrechte, Rechte von Menschen mit Behinderung, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung zuständig waren.

Das Partnerschaftsprinzip wird in dem Art. 8 der neuen Dachverordnung verankert[1] und in dem Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften detailliert dargestellt[2].  

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe:

  1. Verwaltungsbehörde (VB) – Ministerium für europäische Fonds und Regionalpolitik   der Republik Polen (MFiPR).
  2. Nationale Behörde (NB) – Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung  (SMR).
  3. Vertreter/in der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) – sächsische Fachressorts.
  4. Vertreter/in des Marschallamts der Wojewodschaft Dolnośląskie
  5. Vertreter/in des Marschallamts der Wojewodschaft Lubuskie
  6. Vertreter/in der Landkreise Görlitz und Bautzen
  7. Vertreter/in der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa – Euroregion Neisse e.V., Euroregion Nysa
  8. Vertreter/in der Wirtschaftspartner – Industrie- und Handelskammer IHK – Dresden, Business Centre Club
  9. Vertreter/in der Sozialpartner – Region Jeleniogórski NSZZ „Solidarność”, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Bezirk Sachsen
  10. Vertreter/in der Bürgergesellschaft – Organisation für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung – Fundacja Merkury, Landesfrauenrat Sachsen e.V.
  11. Vertreter/in der Bürgergesellschaft – Organisation für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Fundacja EkoRozwoju (FER).
 

[1]  VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 (pdf) 3.77 MB mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik.