Beschwerdeausschuss

Beschwerdeausschuss

Gegen die Projektbewertung und -auswahl kann Beschwerde eingelegt werden. Eine Beschwerde kann ebenfalls eingelegt werden, wenn ein Antragsteller vermutet, dass die Bewertung bzw. Auswahl des Projekts nicht im Einklang mit den Verfahren steht, die in den Dokumenten bezüglich der Projektbewertung und -auswahl geregelt wurden.

Das Recht, eine Beschwerde einzulegen, steht ausschließlich dem Antragsteller zu, der die Partnerschaft im Rahmen des Projekts vertritt.

Der Beschwerdeausschuss setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen, die gleichzeitig stimmberechtigte Mitglieder des Begleitausschusses bzw. nichtstimmberechtigte Mitglieder mit Beobachterfunktion sind – jeweils zwei Vertreter der polnischen Seite und zwei Vertreter der sächsischen Seite, wobei ein Mitglied den Vorsitz führt.

Bei einer Beschwerde eines polnischen Antragstellers übernimmt ein sächsisches Mitglied des Begleitausschusses den Vorsitz. Bei einer Beschwerde eines sächsischen Antragstellers wird der Vorsitz von einem polnischen Mitglied übernommen.

Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind gegenüber dem Antragsteller, den Projektpartnern sowie dem Projekt unparteilich und unabhängig.

   Beschwerdeverfahren BA  (pdf) 56.0 KB (pdf) 302.0 KB (genehmigt am 11.12.2018)

  Formularz skargi (docx) 1014.0 KB (docx) 1024.0 KB

  Beschwerdeformular (docx) 1015.0 KB (docx) 1024.0 KB