Covid-19
Mitteilung an die Projektträger im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie
Um die möglichen negativen Auswirkungen der derzeitigen Lage abzuschwächen, möchten Ihnen die Verwaltungsbehörde, die Nationale Behörde und das Gemeinsame Sekretariat für das INTERREG-Programm Polen Sachsen 2014-2020 Erleichterungen im Rahmen der Möglichkeiten des Programmhandbuchs anbieten. Diese Erleichterungen beziehen sich auf die Verfahren zur Berichtserstattung, zu den Änderungsanzeigen (Änderungsanträgen), sowie auf die Auslegung der Förderfähigkeitsregeln.
Jede Situation wird auch individuell betrachtet. Für alle Ihre Fragen zu Förderfähigkeit der Ausgaben stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeinsamen Sekretariats und der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank selbstverständlich auch zur Verfügung.
Einzelheiten dazu finden Sie in der aktualisierten Mitteilung unter dem Link unten. Diese Mitteilung ist bis auf Widerruf gültig.
Wir empfehlen Ihnen, ihre(n) Projektbetreuer(in) des Gemeinsamen Sekretariats häufiger per E-Mail zu kontaktieren und unsere Internetseite www.plsn.eu häufiger zu besuchen – für den Fall, dass diese Mitteilung im Zuge der weiteren dynamischen Entwicklung der COVID19-Pandemie aktualisiert bzw. angepasst wird. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit uns ist leider derzeit nicht immer möglich, da die GS-Angehörigen mehrheitlich von Zuhause (Home Office) arbeiten.
Mitteilung COVID-19 PLSN aktualisiert am 14.01.2022 (pdf) 182.0 KB