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Wichtige Nachricht für Begünstigte

Umsetzung der Projekte angesichts der Epidemie-Gefährdung

 

Liebe Begünstigte,

angesichts der aktuellen Epidemie-Gefährdung (COVID-19) und deren negativen Auswirkung auf die Umsetzung Ihrer Projekte im Rahmen der ETZ-Programme (INTERREG) möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Verwaltungsbehörde (Ministerium für europäische Fonds und Regionalpolitik der Republik Polen), das Gemeinsame Sekretariat sowie die Kontrollinstanzen bei der Wahrnehmung Ihres Projektfortschritts auf die außer-gewöhnlichen und unvorhersehbaren Umstände der höheren Gewalt Rücksicht nehmen werden. Jeder Fall wird hierbei individuell und mit Verständnis für die Lage des Begünstigten bewertet. Je nach Art Ihres Projekts und der entstandenen Schwierigkeiten werden wir zusammen mit Ihnen eine optimale Lösung zu finden versuchen. Die VB arbeitet zusammen mit der Nationalen Behörde (Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung) an Mechanismen, die Ihnen erlauben werden, die geplanten Projektmaßnahmen auf eine flexible und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Weise reibungslos zu realisieren. Insbesondere wird dabei Folgendes gemeint:

  • Zustimmung für eine Verlängerung der Projektdauer
  • Verlängerung von Fristen für die Einreichung Ihrer Auszahlungsanträge
  • Flexible Vorgehensweise bei der zeitlichen Planung der Vor-Ort-Kontrollen
  • Flexiblere Vorgehensweise bei der Einschätzung der Förderfähigkeit von Ausgaben, mit Berücksichtigung der gegenwärtigen Epidemie-Gefährdung

Wir möchten Sie bitten, Ihre(n) Projektbetreuer(in) im GS über eventuelle Probleme in Ihren Projekten zu informieren, die auf die sich verbreitende Coronavirus-Epidemie zurückzuführen sind.

Gleichzeitig bitten wir Sie, möglichst rasch alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um über den etwaigen Ausfall Ihrer Veranstaltungen die potentiell interessierte Öffentlichkeit zu informieren und die ggf. ausgelegten Mittel für die ausgefallenen Reisen, Veranstaltungen, Treffen usw. erstattet zu bekommen.