Kleinprojektefonds (KPF)
Kleinprojektefonds
Die Prioritätsachse IV " Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Institutionelles Potenzial " wird den Kleinprojektefonds (KPF) beinhalten, der von der Euroregion Neisse http://www.neisse-nisa-nysa.org/ umgesetzt wird. Für KPF- Begünstigte gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich des Bewertungsverfahrens und der Berichterstattung.
Der Kleinprojektefonds (KPF) zielt insbesondere auf die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen, den so genannten people-to-people-Projekten ab und soll die grenzübergreifenden Kooperationen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weiter intensivieren.
Im Rahmen des KPF‘s werden Maßnahmen unterstützt, die zur Intensivierung und Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit beitragen, insbesondere:
- Organisation und Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Informationsveranstaltungen
- Organisation und Durchführung von Begegnungen, Erfahrungsaustauschen, Darbietungen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen
- Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen
- Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen
- Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für das Gebiet, Erstellen von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien (mindestens in Polnisch und Deutsch)
- Entwicklung von gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystemen im Grenzraum
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Infrastruktur und Baumaßnahmen
- reine Sprachkurse
- einsprachige Publikationen
- parteipolitische Aktivitäten
- Übersetzungen, die Projektgegenstand sind
- Ausrüstungsgegenstände, die Projektgegenstand sind
Die Laufzeit eines Kleinprojekts soll grundsätzlich 24 Monate nicht überschreiten. Eine Ausnahme von der o. g. Regel muss entsprechend begründet und durch den Beschluss des KPF-Lenkungsausschusses bestätigt werden.
Die Gesamtausgaben für ein Kleinprojekt dürfen 30.000 EUR nicht übersteigen. Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt maximal 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 20.000 EUR. Kleinprojekte mit einer geplanten EFRE-Förderung unter 3.000 EUR werden nicht berücksichtigt.
Die Annahme der Kleinprojekte erfolgt ständig. Termine und Fristen für das Antragsverfahren ergeben sich aus den Terminen der Sitzungen des KPF-Lenkungsausschusses. Es werden nur die Kleinprojektanträge angenommen, deren Vorhaben eine Ergänzung der Aktivitäten der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Polen - Sachsen 2014-2020 beinhalten. Den KPF-Antragstellern wird die Möglichkeit angeboten, an Besprechungen und Beratungen zu Projektideen, zum fachlichen Inhalt des Projektantrags sowie zur Förderfähigkeit der Ausgaben noch vor der offiziellen Einreichung des Projektantrags im KPF-Sekretariat (in der örtlich zuständigen Stelle der Euroregion) teilzunehmen. Besprechungen und Beratungen können direkt, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages im KPF-Sekretariat müssen die Kleinprojekte grundsätzlich umsetzungsfähig sein, d. h. die notwendigen Unterlagen und gesetzlich erforderliche Genehmigungen haben. Der Kleinprojektantrag ist elektronisch (online) zu erstellen, vollständig und zweisprachig auszufüllen. Die von den berechtigten Personen unterzeichnete Druckversion ist mit den erforderlichen Anlagen einzureichen bei:
-für polnische Antragsteller:
Euroregion Nysa
ul. 1 Maja 57
58-500 Jelenia Góra
- für deutsche Antragsteller:
Euroregion Neisse e.V.
Hochwaldstr. 29
D - 02763 Zittau
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu sächsisch-polnischen Kleinprojekten an die Projektkoordinatorin der Geschäftsstelle in Zittau:
Frau Monika Mazur-Heider heider@euroregion-neisse.de Tel.: 03583 5750-14