Wichtige Informationen für Projekträger im Kooperationsprogramm Interreg Polen – Sachsen 2021-2027: 

  Projekte - Anleitung und Beispiele der Maßnahmentypen_11.2022

 

Das Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen 2021-2027 in Stichworten

Das Fördergebiet:

  • auf polnischer Seite:
    in der Wojewodschaft Dolnośląskie: die Landkreise bolesławiecki, jaworski, karkonoski, kamiennogórski, lubański, lwówecki, zgorzelecki, złotoryjski und die Stadt Jelenia Góra
    in der Wojewodschaft Lubuskie: der Landkreis Żarski        
  • auf sächsicher Seite: die Landkreise Bautzen und Görlitz

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Landkarte des Fördergebiets zum Download:  KARTE (pdf) 3.07 MB

 

Das Budget: 60,27 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung

 

Prioritäten und die spezifischen Ziele:

  • Priorität 1:
    Ein nachhaltiger Grenzraum – Prävention und Anpassung an den Klimawandel
    Das spezifische Ziel 2.4:
    Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
     
  • Priorität 2:
    Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus
    Das spezifische Ziel 4.2
    Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
    Das spezifische Ziel 4.6:
    Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
     
  • Priorität 3:
    Ein dialogorientierter Grenzraum – Kooperationen von Einwohnern und Institutionen
    Das Interreg-spezifische Ziel „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit“, 6.6 weitere Maßnahmen zur Unterstützung von „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit“

 

Zielgruppen (Empfänger der Maßnahmen):

- Einwohner der Fördergebiets
- Gebietskörperschaften
- Öffentliche, staatliche und kommunale Einrichtungen
- im Fördergebiet tätige Einrichtungen
- Besucher des Fördergebiets
- Einrichtungen, die für Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft, Wassermanagement, Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungswesen verantwortlich sind
- Tourismusbranche
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Lehrkräfte
- Kindertageseinrichtungen, Bildungseinrichtungen (u.a. Schulen, Fachschulen, allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen, Hochschulen)