Die Funktion der Nationalen Behörde (NB) erfüllt Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. Nationale Behörde fungiert für die Verwaltungsbehörde als Ansprechpartner in allen Fragen der Programmumsetzung im deutschen Teil des Fördergebietes, nimmt Koordinierungs- und Abstimmungsarbeiten in partnerschaftlicher Kooperation mit der Verwaltungsbehörde wahr und unterstützt diese bei der Programmdurchführung auf der deutschen Seite.

Mehr zu diesem Thema befindet sich im Kooperationsprogramm (Pkt. 5.3.1) und im Programmhandbuch (Kapitel I.8)