Verwaltungsbehörde
Die Funktion der Verwaltungsbehörde (VB) erfüllt das Ministerium für europäische Fonds und Regionalpolitik der Republik Polen. Die Verwaltungsbehörde wird gem. Art. 21 Abs. 1 der VO (EU) 1299/2013 und Art. 123, Abs. 1 der VO (EU 1303/2013 benannt und nimmt alle Aufgaben gemäß Art. 125 der VO (EU) 1303/2013 wahr. Zudem obliegen ihr die Aufgaben als Bescheinigungsbehörde gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 1299/2013 und Artikel 123 Absatz 3 der Verordnung (EU) 1303/2013. Die Verwaltungsbehörde nimmt damit die Funktionen gemäß Artikel 126 der VO (EU) 1303/2013 wahr. Die Organisationsstruktur der Verwaltungsbehörde, die Dienstverhältnisse, der Aufgabenbereich sowie die Vertretungs- und Zeichnungsbefugnisse werden in den internen Vorschriften der VB geregelt.
Mehr zu diesem Thema befindet sich im Kooperationsprogramm (Pkt. 5.3.3) und im Programmhandbuch (Kapitel I.8)